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Energienews


22.01.2018

GIH: Anpassungen bei BAFA-Förderung gehen nicht weit genug

Der Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. hat den Einstieg in die Harmonisierung der Bundesförderprogramme begrüßt. Die Änderung der BAFA-Förderung im Marktanreizprogramm (MAP) sei ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gehe sie noch nicht weit genug: „Der viel zu kurze Durchführungszeitraum wird zu massiven Problemen in der praktischen Umsetzung führen&ldquo

Dass Anträge in den BAFA-Förderanteilen seit Jahresbeginn ebenfalls vor Umsetzung der Maßnahme und vor Vertragsschluss mit einem Handwerker gestellt werden müssen, wertet der GIH als klaren Fortschritt. „Dies schließt die ärgerlichen Fälle aus, bei denen ein Projekt während seiner Umsetzung aufgrund von Programmänderungen seine Förderfähigkeit verliert“, so Leppig. Außerdem diene die Vereinheitlichung der Förderung innerhalb des Marktanreizprogramms (MAP) der Übersichtlichkeit.

Allerdings gehen die Angleichungen dem Energieberaterverband noch nicht weit genug: „Dass Sanierungsprojekte neun Monate nach Bewilligung umgesetzt sein müssen, ist in vielen Fällen leider äußerst unrealistisch“, urteilt Leppig. Zum einen seien viele Handwerker derzeit voll ausgelastet und hätten Wartezeiten, zum anderen gebe es Maßnahmen die sich weder administrativ noch technisch innerhalb eines so kurzen Zeitraums bewerkstelligen ließen. Leppig: „Soll beispielsweise auf Erdwärme umgestellt werden, beträgt allein die Wartezeit auf eine Bohrgenehmigung zwei bis drei Monate. Eine Zeit, in der weder die Bohrfirma noch der Heizungsbauer einen Handstreich verrichten können.“ Der GIH erwartet daher massive Probleme bei der rechtzeitigen Umsetzung vieler Sanierungsprojekte. Zumal mit Ablauf des Bewilligungszeitraums auch alle relevant en Unterlagen vonseiten der ausführenden Handwerker bereits vollständig vorliegen müssen – ein Anspruch, der in der Praxis ebenfalls oft Schwierigkeiten bereite.

Der GIH fordert die BAFA auf, nicht nur ihre Antragsstellung, sondern auch ihren Bewilligungszeitraum an die Richtlinien der KfW anzupassen. Leppig: „Es wäre mehr als wünschenswert, dass alle Anteile des Marktanreizprogramms Fördermittelnehmern mit 36 Monaten einen Zeitraum zugestehen, der sich bewährt hat.“




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